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BETRIEBSORDNUNG GEMEINSCHAFTSRAUM

Zürich, November 2017

Betriebsordnung

Der Gemeinschaftsraum soll ein lebendiger Ort der Begegnung sein. Er steht allen Mieterinnen und Mietern der Siedlung Kronenwiese zur Verfügung. Der Raum steht für siedlungsbezogene Anlässe zur Verfügung und kann für private Feste gemietet werden. Der Gemeinschaftsraum bietet die nötige Infrastruktur inklusive einer komplett eingerichteten Küche. Eine Betriebsgruppe, bestehend aus Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnsiedlung Kronenwiese verwaltet und vermietet den Gemeinschaftsraum gemäss dieser Betriebsordnung. Die Betriebsgruppe ist Gesprächspartner gegenüber der Liegenschaftenverwaltung, der Mieterschaft und der Öffentlichkeit.

Reservation und Miete
Es empfiehlt sich, den Raum frühzeitig bei der Betriebsgruppe zu reservieren. Siedlungsbezogene Veranstaltungen haben gegenüber rein privaten den Vorrang. Bitte denken Sie daran, dass auch die Zeit für das Vorbereiten und Aufräumen eingerechnet wird. Reservationen können unter der Homepage www.kronenwiese.ch vereinbart werden. Für Personen ohne Internetzugang und für bei Unklarheiten steht die Telefonnummer 079 545 98 17 zur Verfügung. Mietende erhalten für die Dauer der Reservation einen Schlüssel. Die Miete und das Depot müssen im Voraus bezahlt werden. Sobald der gereinigte Gemeinschaftsraum abgenommen und der Schlüssel zurückgegeben wurde, wird das Depot ausbezahlt. Bei ungenügender Reinigung oder dem Verlust des Schlüssels wird das Depot zurückbehalten und mit den entstehenden Kosten verrechnet. Der Termin für die Rückgabe wird individuell vereinbart.

Parkmöglichkeiten: Es stehen keine Parkplätze für den Gemeinschaftsraum zur Verfügung.

Einschränkung
Der Raum inkl. Vorplatz darf nur bis 22 Uhr genutzt werden. Es dürfen keine Partys veranstaltet werden. Der Raum darf nicht kommerziell genutzt werden. In Grenzfällen (z.B. Kurse für Leute aus der Siedlung) entscheidet die Betriebsgruppe. Öffentliche politische und religiöse Veranstaltungen dürfen nicht im Gemeinschaftsraum durchgeführt werden.

Gruppen
Gruppen, die sich aus einem bestimmten Interesse regelmässig im Gemeinschaftsraum treffen, können bei der Betriebsgruppe einen eigenen Schlüssel beantragen. Dieser Schlüssel dient nur dem vorgegebenen Zweck und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Haftung
Für Schäden haftet die Mieterin bzw. der Mieter (Privathaftpflicht). Zerbrochenes oder fehlendes Geschirr sowie Schäden an Einrichtungen oder Mobiliar sind bei der Schlüsselübergabe zu melden.

Verantwortung
Der Raum kann von Personen ab 18 Jahren gemietet werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss eine erwachsene Person verantwortlich zeichnen. Die Mieterin bzw. der Mieter übernimmt die Verantwortung, dass die Betriebsordnung eingehalten wird.

Lärm
Damit die Freude der Einen nicht zum Ärger der Anderen wird, gelten für Anlässe im Gemeinschaftsraum folgende Regeln:

  • Fenster und Türen: Bei abendlichen Anlässen wo es etwas lauter zu und hergeht, weil viele Leute zusammen sind, müssen die Fenster und Türen geschlossen bleiben. Der Raum wird über die Lüftung mit frischer Luft versorgt. Ab 22.00 Uhr sind Fenster und Türen in jedem Falle geschlossen zu halten.
  • Nachtruhe: Aus Rücksicht auf die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner ist die Musik auf Raumstärke einzustellen.
  • Heimkehr: Rücksicht auf nachbarliche Nachtruhe-Bedürfnisse ist notwendig – daher keine lautstarken nächtlichen Verabschiedungen vor dem Gemeinschaftsraum.

Ausnahmen können nur bei Anlässen für die ganze Siedlung gemacht werden. Die Betriebsgruppe ist dafür besorgt, dass sich die Zahl der Veranstaltungen im Rahmen hält. Sie informiert wenn nötig die Anwohnerschaft.

Reinigung
Der Raum ist so gereinigt zu hinterlassen, wie man ihn selber wieder vorfinden möchte.
Die im Mietvertrag aufgeführten Reinigungsarbeiten sind gründlich auszuführen.

Anregungen und Beschwerden
Grundsätzliche Anliegen, Ideen, Anfragen oder auch Beschwerden sind bitte an ein Mitglied der Betriebsgruppe zu richten.

Mietvertrag / Benutzungstarife
Der Mietvertrag ist ein ergänzender Bestandteil der Betriebsordnung. Die Benutzungstarife werden in diesem Dokument ebenfalls geregelt.

Reservation
Bitte reservieren Sie ein Datum frühzeitig online auf der Homepage www.kronenwiese.ch. Für Personen ohne Internetzugang steht die Telefonnummer 079 / 545 98 17 zur Verfügung.

Wir freuen uns auf viele schöne Anlässe und sind überzeugt, dass der Gemeinschaftsraum auf reges Interesse stossen wird.

Raummiete (Stand 2017)

Fr. 50.– Raummiete für private Anlässe
Fr. 100.– Depot (Wird nach Rückgabe des sauberen Raumes und des Schlüssel zurückerstattet)
kostenlos öffentliche siedlungsbezogene Versammlungen
Feste für die ganze Siedlung
regelmässige Angebote für SiedlungsbewohnerInnen wie Mittagstisch, Chrabbelgruppe etc. aus der Siedlung
Sitzungen Betriebsgruppe Gemeinschaftsrau und Arbeitsgruppen
Besprechungen der Liegenschaftenverwaltung
Materialkosten Beschädigtes oder verlorenes Material muss von der Mieterin / dem Mieter des Gemeinschaftsraumes gemäss Inventarliste bezahlt werden.

 

Betriebsgruppe Gemeinschaftsraum Kronenwiese

Die vorliegende Betriebsordnung wurde von der Stadt Zürich, Liegenschaftenverwaltung im November 2017 genehmigt.

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