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Gemeinschaftsraum – neue Regeln wegen Lärm

Es gibt neue Regeln für die Benutzung des Gemeinschaftsraumes, da die Lärmbelastung für diejenigen Siedlungsbewohner:innen, die in der Nähe oder über dem Gemeinschaftsraum wohnen zu gross geworden ist.

Der Gemeinschaftsraum steht ausschliesslich erwachsenen Bewohner:innen der Siedlung Kronenwiese zur Verfügung. Der Raum darf nicht kommerziell genutzt werden, auch nicht für politische oder religiöse öffentliche Anlässe. Der Raum ist nicht geeignet für lärmige Partys oder grosse Feste mit lauter Musik.

Für die Benutzung gilt Zimmerlautstärke, Fenster und Türen müssen geschlossen bleiben. Feiern und laute Verabschiedungen draussen sind nicht erlaubt.

Die maximale Personenzahl beträgt 40 Personen, inklusive Kinder. Die Nutzung endet um 22 Uhr. Es gelten die Ruhezeiten.

Es stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Mieter:innen können die blaue Zone benutzen.

Die Haus- und Betriebsordnung ist zwingend einzuhalten.

Die Mieter:innen  sind eigenverantwortlich für die Einhaltung der Regeln zuständig. Die Betriebsgruppe, bestehend aus Bewohner:innen der Siedlung leisten die Vermietungsarbeit freiwillig und unentgeltlich. Die Betriebsgruppe ist weder dafür zuständig, dass die Ruhezeit eingehalten wird, noch ist sie für die Lautstärke verantwortlich. Sie übernimmt ausschliesslich die Übergabe und Rückgabe des Raumes.

Wer sich bei der Nutzung des Raumes nicht an die Vorgaben hält, kann als ganze Familie von der künftigen Nutzung des Gemeinschaftsraumes ausgeschlossen werden.

 

(Beitrag update erstellt am 1. Oktober 2022 )

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